Die Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien wird durch LGBl. 2017 Nr. 141 abgeändert
Abänderung: Abänderung bestehender Einträge und Aufnahme neuer Einträge (3 natürliche Personen)
Die Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien wird durch LGBl. 2017 Nr. 141 abgeändert
Abänderung: Abänderung bestehender Einträge und Aufnahme neuer Einträge (3 natürliche Personen)